Geislingen. Mit den am 1. Juni neu in Kraft tretenden EU-Regelungen zum europäischen Automobilvertrieb wird sich der Druck auf den Automobilhandel in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Diese Einschätzung vertritt das Institut für Automobilwirtschaft (IFA) an der Hochschule Nürtingen-Geislingen in einer aktuellen Bewertung der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO).
Ab 1. Juni 2013 sind die bisherigen Sonderregelungen für den Automobilsektor Vergangenheit: Künftig gilt in der Autobranche die sogenannte "Schirm-GVO“ und damit die gleichen Wettbewerbsregeln wie in anderen Branchen. Für den Autohandel ist das nach Einschätzung des IFA keine gute Nachricht, denn die Schirm-GVO stärkt die Machtposition der Automobilhersteller: So können die Autohersteller ihren Händlern in Zukunft wieder den Mehrmarkenhandel im gleichen Showroom verbieten.Für viele Autohäuser, die mittlerweile mehrere Fabrikate anbieten, sei dies ein Problem, da sie nun möglicherweise in neue, separierte Showrooms investieren müssten. Außerdem könnten die Hersteller ihren Händlern künftig wieder verbieten, neue Standorte ohne ihre Zustimmung zu eröffnen. Weggefallen sind zudem zahlreiche Händlerschutzbestimmungen, wie etwa eine zweijährige Kündigungsfrist für Händlerverträge oder die Vorschrift, dass Vertragskündigungen schriftlich begründet werden müssen.Neue GVO bringt Autohandel unter Druck
Ab 1. Juni 2013 sind die bisherigen Sonderregelungen für den Automobilsektor Vergangenheit: Künftig gilt in der Autobranche die sogenannte "Schirm-GVO“ und damit die gleichen Wettbewerbsregeln wie in anderen Branchen – für den Autohandel keine gute Nachricht, stellt das Institut für Automobilwirtschaft fest.
Dreijährige "Galgenfrist" läuft aus
Der Mehrmarkenhandel war die wohl gravierendste Folge der GVO-Reform 2002. Diese Errungenschaft sieht auch der Branchenverband ZDK durch die im Mai 2010 verabschiedete GVO gefährdet. Denn vor drei Jahren wurde die bisherige Gruppenfreistellung nur für den Kfz-Service mit gewissen Modifikationen bis 2023 fortgeschrieben. Im Kfz-Vertrieb hingegen läuft die bisherige Regelung nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist – der ZDK sprach von einer "Galgenfrist" – nun endgültig aus.
Die IFA-Experten erwarten, dass die Neuregelung den Konsolidierungsdruck im Autohandel verstärken wird: "Der wirtschaftliche Handlungsspielraum für die Vertragshändler wird kleiner und ihre Abhängigkeit von den Herstellern steigt", sagt Willi Diez, wissenschaftlicher Direktor des IFA-Institutes. Das Institut geht davon aus, dass die Zahl der wirtschaftlich und rechtlich selbständigen Autohändler hierzulande von heute 7880 bis zum Jahr 2020 auf 4500 Unternehmen sinken wird.