Das Bundesfinanzministerium hat offiziell eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bei der steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen von Automobilhändlern bis Ende 2021 bestätigt. Damit können Autohändler vorerst wie üblich Garantien auf verkaufte Gebrauchtwagen geben, ohne Versicherungssteuer abführen zu müssen. Das gehe aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.
Der Verband hatte sich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und auf die Tragweite einer geplanten Änderung hingewiesen. Die Anordnung des Ministeriums sieht vor, dass Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, steuerrechtlich zu Versicherern werden. Im Zweifel müssten sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen, so der ZDK,
Diese Anweisung war sehr kurzfristig und unangekündigt im Mai vom Bund an die Finanzbehörden der Bundesländer ergangen und war eigentlich schon zum 1. Juli geplant. Doch der ZDK-Brief zeigte Wirkung: Die geplante Änderung soll nun nicht vor dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten.