Karlsruhe/Stuttgart. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe darf der Autohersteller Daimler einen Teil seiner Mercedes-Cabrios in Deutschland nicht mehr mit einer bestimmten Sonderausstattung verkaufen. Hintergrund ist ein Patentrechtsstreit, den Daimler nun endgültig verloren hat. Es geht um das so genannte Airscarf (dt. Luftschal), eine Lüftung in der Kopfstütze, die bei Fahrt mit offenem Verdeck den Kopfbereich wärmen soll. Nach Informationen der Automobilwoche ist sie in etwa zwei Dritteln der Autos verbaut. Der Konzern hatte sich Airscarf vor einigen Jahren als Marke eintragen lassen.
Im Tenor des Urteils vom 10. Mai, das der Automobilwoche vorliegt, wird der Daimler-Konzern verpflichtet, "es zu unterlassen, das vorbezeichnete Heizungssystem anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen". Das Verbot schließt auch die Herstellung mit ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 250.000 Euro. Ferner muss das Unternehmen dokumentieren, wie oft das Heizungssystem seit dem 28. Februar 1998 von Lieferanten bezogen und in Cabrios eingebaut wurde. Daimler wird in dem Urteil außerdem verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem vormaligen Patentinhaber Ludwig Schatzinger durch den fortgeführten Einbau der Luftschals entstanden ist. Die Höhe steht noch nicht fest.