Das Land Baden-Württemberg wehrt sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, wonach bei Fahrverboten auch Euro-5-Diesel mit einbezogen werden müssen. „Wir haben die Begründung des Verwaltungsgerichts gründlich geprüft und sind auch weiterhin davon überzeugt, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans und das beschlossene umfassende Maßnahmenpaket für saubere Luft in Höhe von 450 Millionen Euro richtig und wirksam sind", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun. Das Land werde deshalb Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Beschluss einlegen. "Eine zeitliche Verzögerung durch das Rechtsmittel befürchten wir nicht. Vielmehr erreichen alle Beteiligten durch eine höchstrichterliche Klärung in diesen so wichtigen Fragen Rechtssicherheit."
Im von der grün-schwarzen Regierung vorgelegten Entwurf waren neben einem Ausbau des ÖPNV und einer Förderung der Elektromobilität auch Fahrverbote vorgesehen, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen. Dabei hatte sich Koalition darauf geeinigt, zunächst nur Diesel der Schadstoffkategorie Euro 1 bis 4 aus der Umweltzone auszusperren. Anwohnern sollte eine Übergangsfrist bis 1. April eingeräumt werden. Zur Mitte des Jahres wollte das Land dann anhand der gemessenen Stickoxid-Werte entscheiden, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Grenzwerte bis Ende des Jahres einhalten zu können. Im anderen Fall wäre der Luftreinhalteplan erneut fortgeschrieben worden, um vom 1. Januar 2020 an auch Euro-5-Diesel mit einem Fahrverbot zu belegen. Dies war den Richtern aber zu unbestimmt.
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