Der zunehmende Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme und die Entwicklung hin zum automatisierten und vernetzten Fahren bedeutet für Kfz-Überwachungsorganisationen, dass sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Zugang zu den relevanten Daten haben müssen, um ihre Aufgabe im Sinne der Verkehrssicherheit für alle zu erfüllen. Darauf weist die KÜS (Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) hin.
Beim Einbau der ersten elektronischen Systeme in neuen Fahrzeugen in den 1980er und 1990er Jahren konnten nur die jeweiligen Hersteller Daten dieser Systeme pflegen und auslesen. Mit der Verschärfung der Abgasgrenzwerte wurden die Schnittstelle und die Datenformate normiert, so dass über die gesetzlich vorgeschriebene OBD (On Board Diagnostic)-Buchse relevante Werte auch bei der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU ausgelesen werden konnten.
Allerdings sind meistens nur diese Daten für die Überwacher lesbar, andere Informationen dagegen häufig herstellerspezifisch formatiert. Für sie ist dann eine spezielle Übersetzung notwendig, an der unter anderem auch die Sachverständigenorganisation KÜS arbeitet. Aus Gründen der Cyber-Security beginnen einige Hersteller, die nicht gesetzlich geregelten Informationen zu verschlüsseln, um den Zugriff auf die Schnittstelle und die Daten gegen den Zugriff Unberechtigter zu unterbinden – die dann beispielsweise den Motor während der Fahrt stoppen könnten.