Die neuen Corona-Hilfen für Arbeitgeber haben Anwälte und Steuerberater des Beratungsunternehmen Ecovis zusammengestellt:
Das Bundeskabinett hat im Eilverfahren das "Arbeit-von-Morgen"-Gesetz auf den Weg gebracht. Ab der ersten Aprilhälfte sollen so Betriebe leichter an Kurzarbeitergeld kommen. Weitere Änderungen sind die vereinfachte Krankschreibung, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen. Im Detail handelt es sich um folgende Änderungen:
Voraussichtlich ab der ersten Aprilhälfte können mehr Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen, damit sie die Auswirkungen des Corona0 Virus abfedern können und Entlassungen vermeiden.