Wie viel regulären Urlaub ein Mitarbeiter nehmen kann, ist entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertag geregelt. Andernfalls gelten die Mindestansprüche aus dem Bundesurlaubsgesetz. Doch es gibt auch eine Reihe von Fällen, in denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Auch dazu finden sich Regeln entweder im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder dem Bundesurlaubsgesetz. Was das Gesetz dazu sagt und wann Sonderurlaub möglich ist, erklärt Rechtsanwältin Anja Waertel, die für das Beratungsunternehmen Ecovis in Weiden tätig ist.
Wann Mitarbeiter Sonderurlaub erhalten oder bezahlt frei bekommen, das sei häufig im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Gebe es keine solche Regelung, dann können Mitarbeiter dennoch auf der Grundlage des Paragraphen 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Sonderurlaub beantragen, den der Arbeitgeber nicht von den im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstagen abziehen darf, erläutert Waertel.