Werkstätten rüsten sich für Elektroautos. Um Kunden zu zeigen, dass der Betrieb sich nicht nur mit traditionellen Antrieben auskennt, sondern auch mit Elektrofahrzeugen, führt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe den "eCar-Service" ein. Entsprechend qualifizierte Betriebe können sich daran beteiligen.
Die zu erfüllenden Anforderungen der Betriebe haben ZDK und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt. Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für "eCar-Service" qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine "Fachkundige Person" (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens elf kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.
Betriebe, die alle Anforderungen erfüllen, können ihren Kunden ihr Werkstattangebot mit "eCar-Service" präsentieren. Dazu will der Verband ein entsprechendes Zusatzeichen schaffen sowie ein Online-Werkstattverzeichnis, wo sich Betriebe eintragen können.
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