Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Vorführwagen geht weiter. Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen diese Praxis in erster Instanz für rechtmäßig erklärt hatte, will das vom ZDK unterstützte klagende Autohaus nun Rechtsmittel einlegen.
"Wir sind davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist", erklärte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Daher wolle man den Prozess bis zur letzten Instanz ausfechten.
Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe stärker belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich laut ZDK Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent.