Kfz-Betriebe in Baden-Württemberg können die tarifliche Sonderzahlung – das 13. Monatsentgelt oder „Weihnachtsgeld“ – durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung erfolgsabhängig gestalten und um bis zu 70 Prozent absenken. Darauf haben sich die Tarifgemeinschaft des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes Baden-Württemberg und die IG Metall in einer Zusatzvereinbarung geeinigt.
Ziel der Regelung ist es, die Autohäuser und Werkstätten zu entlasten. Diese müsse für die Beschäftigten nicht nachteilig, so die Unternehmerseite, denn in guten Geschäftsjahren könne die Sonderzahlung um bis zu 85 Prozent steigen. Die Zusatzvereinbarung gilt seit Anfang Juni, sie kann frühestens Ende 2022 mit einer Drei-Monats-Frist zum Jahresende gekündigt werden.
"Mit unserer Zusatzvereinbarung zum Manteltarifvertrag geben wir Betrieben eine Chance, Liquidität zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten", so Carsten Beuß. Der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft sieht eine Win-Win-Situation: "Die Betriebsparteien gewinnen Flexibilität, das Unternehmen Liquidität in der Krise und die Mitarbeiter haben Chancen auf höhere Zahlungen in besseren Folgejahren."