Händlerverträge müssen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen berechenbar bleiben. Sie dürfen nicht durch Öffnungsklauseln durchlöchert werden.Insbesondere die Amortisation von Investitionen, die sie auf Druck der Hersteller und Importeure getätigt haben, muss für Fabrikatshändler gesichert sein. Mit diesen Kernaussagen stärkt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Handel in der aktuellen Diskussion um neue Händlerverträge wie zuletzt im VW-Konzern.
Auch aus Sicht des Handels gebe keinen Zweifel daran, dass Digitalisierung, verändertes Kundenverhalten, Elektrifizierung und neue Mobilitätskonzepte Einfluss auf Prozesse und Rollenverteilung beim Vertrieb von Automobilen haben werden, betonte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz: "Besonders in der Automobilbranche besteht eine sehr enge vertragliche Verbindung zwischen Hersteller und Handel, auf deren Basis Hersteller und Importeure ihre Händler nicht selten zu Investitionen in Millionenhöhe verpflichten".