"Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft schlägt der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstandes vor", teilt Volkswagen per Pressemitteilung mit.
Das geschehe auf Basis einer rechtlichen Prüfung der Anwaltssozietät Gleiss Lutz. "Die Grundlage dieser Prüfung bildeten die umfassenden Untersuchungsergebnisse der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Jones Day", erklärt der Konzern.
Der Aufsichtsrat drücke damit sein Vertrauen in den gesamten Vorstand aus, "die umfassende Neuausrichtung des Konzerns weiter erfolgreich voranzutreiben."Volkswagen weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen verbunden ist. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit Bekanntwerden der Diesel-Krise, ob er verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. "Diese Prüfung dauert an", so VW.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der Hauptversammlung außerdem, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. Zur Beschlussfassung wird zudem das neugestaltete Vergütungssystem des Vorstands und des Aufsichtsrats vorgelegt.
Unter anderem soll der VW-Chef künftig maximal 10 Millionen Euro im Jahr verdienen dürfen, die Boni der Aufsichtsräte werden gestrichen. (ree)
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