Muss ich bei einem Unwetter zur Arbeit fahren? Diese Frage stellen sich heute viele Arbeitnehmer, wenn wieder ein Sturm wie Sabine durch das Land braust. Und die Antwort lautet: „Grundsätzlich schon, aber …“, erläutert Rechtsanwalt Andre Schenk.
Generell, so erläutert der Hamburger Jurist, darf ein Arbeitnehmer bei Unwetter oder Sturm nicht zu Hause bleiben; für den Weg muss er mehr Zeit einplanen. Der Arbeitnehmer hat ein Wegerisiko und muss sicherstellen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz eintrifft. Erreicht es jedoch ein solches Ausmaß, dass aus meteorologischer Sicht davor gewarnt wird, auf die Straße zu gehen – etwa, weil überall umgeknickte Bäume liegen und Dächer abgedeckt werden – kann ein Fall von „begründeter Arbeitsverhinderung“ vorliegen, und der Arbeitnehmer kann dann zuhause bleiben. Dieses muss er aber sofort mitteilen. Eine Abmahnung darf wegen des Fernbleibens nicht ausgesprochen werden.