Bonn. Das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen und Hunderte Werkstätten sind mit ihren Kartellbeschwerden gegen ATU gescheitert. Das Bundeskartellamt werde kein Verfahren gegen ATU einleiten, erklärte die Behörde auf Nachfrage. "Es besteht kein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Verbot von Angeboten unter dem Einstandspreis."
In allen untersuchten Einzelfällen seien Waren über Einkaufspreis an die Endkunden weitergereicht worden, befanden die Wettbewerbshüter. "Die eigene Werkstatt- und Arbeitsleistung von ATU war für den Endkunden zwar möglicherweise vergleichsweise preiswert. Diese darf aber bei der Prüfung des Verbots des Angebots unter Einstandspreis nicht berücksichtigt werden, weil das Verbot sich nur auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen bezieht, nicht hingegen auf selbst erbrachte Arbeits- und Dienstleistungen."
Auch eine verbotene Kampfpreisstrategie sieht das Kartellamt nicht. Verboten sei diese nämlich nur dann, wenn sie von einem Unternehmen mit mindestens 40 Prozent Marktanteil angewendet werde. Es gebe aber keine Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung von ATU.
Das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen hatte im März den Antrag gegen ATU gestellt, zudem hunderte Einzelbetriebe. ATU wies den Vorwurf bereits damals zurück und ging juristisch gegen den Vorsitzenden des Kfz-Gewerbes NRW, Ernst-Robert Nouvertne vor, der wegen einer Formulierung in der Erklärung zur Kartellbeschwerde eine Unterlassungserklärung abgeben musste.