Bonn. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Ford, Opel und PSA wegen der Internetstandards der Hersteller eingestellt. Davor hatten die Unternehmen nach Gesprächen mit der Behörde jeweils ihren Händlern gegenüber klargestellt, dass der Vertrieb von Neuwagen über Portale wie Meinauto.de und Autohaus24 zulässig ist. Als erster hatte dies Ford im Oktober getan.
In seinem Abschlussbericht erklärt das Bundeskartellamt, dass die Bedingungen der Hersteller für Verkaufshilfen und Boni so formuliert gewesen seien, dass sie zwar kein explizites Verbot der Kooperation mit Vermittlungsportalen enthielten, dies sich aber "im Wege der Auslegung ergeben konnte". Als Folge seien die jeweiligen Markenhändler mehrheitlich nicht mehr bereit gewesen, mit den Portalen zusammenzuarbeiten, was zu einem "deutlichen Rückgang" der Vermittlungen bei diesen Marken geführt habe.