Stuttgart/München. Rein rechtlich gesehen wären Autopiloten in den USA überall möglich. "Jedenfalls mit Blick auf das Straßenverkehrsrecht", sagt Eric Hilgendorf, Juraprofessor an der Uni Würzburg und Leiter der Forschungsstelle "Robotrecht". Doch Haftungsfragen sind noch ungeklärt. Zu empfehlen ist das deshalb nicht. "Dort geht es im Vergleich zur EU bei der Produkthaftung viel ruppiger zu."
Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat im vergangenen Jahr eine Leitlinie für das Testen von Roboterautos verabschiedet. Die wird in den Bundesstaaten unterschiedlich umgesetzt. In Kalifornien und Nevada müssen Hersteller zum Testen des autonomen Fahrens eine spezielle Lizenz beantragen. Weitere Bedingungen sind, dass das Fahrzeug mit einem Datenerfassungssystem ausgestattet ist, dass der Modus "automatisiertes Fahren" leicht an- und abschaltbar ist und dass ein Testfahrer auf dem Fahrersitz das System aufmerksam überwacht, erläutert eine Sprecherin des Autozulieferers Continental.
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In Michigan und Florida sei das Testen vergleichsweise unkompliziert möglich: "In Michigan ist ein Herstellerkennzeichen erforderlich, das die meisten Zulieferer und alle Hersteller besitzen", sagt die Sprecherin. In Florida ist die einzige Voraussetzung, dass der Testfahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Bundesstaat hat einen ganzen Highway zur Teststrecke für automatisiertes Fahren erklärt. "Ein Unternehmen wie Continental kann den Highway außerhalb der Rush Hour von 10 bis 16 Uhr reservieren."
In Deutschland sind die Regeln überschaubarer, wenn auch etwas komplizierter. "Jedes Fahrzeug muss beim Regierungspräsidium extra angemeldet werden", sagt Gritt Ahrens, die bei dem Autohersteller Daimler für Rechtsfragen rund um das Automatisierte Fahren zuständig ist. Der TÜV verbindet dann eine Testlizenz mit verschiedenen Auflagen, beispielsweise dass immer ein Fahrer und Beifahrer im Fahrzeug sitzen müssen, wie es bei Conti heißt.