Wer sich im Internet Filmschnipsel von spektakulären Verkehrsunfällen anschauen will, der stößt zwangsläufig auf Material aus Russland. Das liegt daran, dass dort wegen der oft chaotischen Verhältnisse viele Autofahrer das Geschehen mit einer kleinen Kamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe aufzeichnen. Inzwischen ist der Trend auch in Deutschland angekommen, wie eine Studie des Gebrauchtwagenportals Autoscout 24 zeigt. Mehr als jeder zehnte Autofahrer ist demnach bereits mit einer Dashcam auf deutschen Straßen unterwegs.
Befragt wurden 1.002 Autofahrerinnen und -fahrer. 49 Prozent gaben dabei an, dass sie Dashcams gut finden und sich vorstellen könnten, ebenfalls ein entsprechendes Gerät zu installieren. 16 Prozent bewerten die Kameras positiv, sehen aber davon ab, selbst mit einer Kamera auf dem Armaturenbrett umherzufahren. Auf der anderen Seite stehen 21 Prozent, die nichts von der Überwachung aus dem Auto-Cockpit halten. 15 Prozent lehnen Dashcams aufgrund des Datenschutzes ab und vier Prozent treibt die Sorge, das aufgezeichnete Material könnte bei einem Unfall gegen sie selbst verwendet werden.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist die Schuldfrage oft umstritten. Auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigte Kameras, die permanent den Verkehr und im Fall der Fälle auch das Unfallgeschehen filmen, können bei der Aufklärung helfen. Der Einsatz solcher Aufzeichnungen als Beweismittel war lange umstritten. Im Jahr 2018 aber hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass entsprechende Filmaufnahmen als Beweismittel zur Klärung des Unfallgeschehens zulässig sind.
Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Das Installieren einer solchen Kamera ist somit grundsätzlich erlaubt. Allerdings verstoßen ein anlassloses permanentes Filmen und Speichern des öffentlichen Straßenverkehrs laut Gericht weiterhin gegen den Datenschutz beziehungsweise die informationelle Selbstbestimmung. Die Aufnahmen müssen daher regelmäßig überschreiben werden.
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