Hyundai geht auf Konfrontationskurs zum freien Handel. In einem Ende Februar verfassten Schreiben, das der Automobilwoche vorliegt, informiert der Hersteller nicht autorisierte Händler, dass seit März die erweiterte Herstellergarantie von fünf Jahren nur noch für Fahrzeuge gelten soll, "die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden". Nicht mehr gelten solle die Garantie dagegen für Autos, "die ein freier, nicht-autorisierter Händler an einen Endkunden verkauft, selbst wenn er dieses zuvor über einen autorisierten Vertragshändler bezogen hat".
Die freien Händler sollen nach dem Willen von Hyundai künftig das Garantie- und Wartungsheft vor der Übergabe entfernen, "um eine Irreführung des Kunden zu vermeiden". Zudem gehe man davon aus, dass sie die Kunden auf Hyundais Änderung der Garantiebedingungen hinwiesen. Für den freien Handel könnte die Änderung den Verkauf von Hyundai-Fahrzeugen massiv erschweren.
Dies beabsichtigt Hyundai offenbar durchaus. Auf Anfrage heißt es dazu: Die Herstellergarantie von fünf Jahren sei eine "erhebliche wirtschaftliche Investition". Diese solle nur von denjenigen gewährt werden können, der seinerseits "die notwendigen Investitionen oder Einsätze erbracht hat" - gemeint ist damit der Vertragshandel. Da die Garantie ein wesentlicher Aspekt bei der Kaufentscheidung sei, hoffe man durch den Schritt zu gewährleisten, "dass die Mitglieder unseres Vertriebssystems, welche auch tatsächlich die notwendigen Investitionen getätigt haben, nun von diesen profitieren."