Der Streit um die Gültigkeit der Fünf-Jahres-Garantie von Hyundai bei Autos, die nicht über den Markenhandel verkauft werden, beschäftigt die Justiz. Dabei ging es jüngst vor dem Landgericht Düsseldorf nicht um die Sache, sondern um Aussagen des Bundesverbands freier Kfz-Händler, die der Importeur dem BVfK per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte.
Das lehnte das Gericht jedoch ab. Entscheidender Punkt war einer Sprecherin zufolge, dass das Gericht die Aussagen des BVfK als rechtliche Bewertungen einstufte, zu denen der Verband berechtigt sei.
Der BVfK zitiert zudem aus der Urteilsbegründung: "Der Antragsgegner [BVfK] nimmt damit seine Rechte wahr, die einen lebendigen Meinungsaustausch garantieren und das Kommunikationsmodell verwirklichen, von dem die grundrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit ausgeht, wonach eine Stelle, die sich selbst an die Öffentlichkeit wendet, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Freiraum hat, indem sie davon befreit wird, öffentlich mit entgegenstehenden Auffassungen anderer konfrontiert zu werden."
Im Einzelnen war es in dem Antrag um folgende sechs Aussagen gegangen:
- "Hyundai erzeugt Missverständnisse zur Behinderung des freien EU- Warenverkehrs."
- "Nachteile für Kunden freier Kfz-Händler darf es nicht geben"
- "Die EU-Kommission steht in Übereinstimmung mit dem BVfK auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden."
- "Hyundai nimmt in unzulässiger Weise Garantien zurück."
- "… es gibt hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zwischen Fahrzeugen, die von einem freien Kfz-Händler und solchen, die von Vertragshändlern direkt erworben werden."
- "auf dem 10. Deutschen Autorechtstag ist von kompetenter Seite festgestellt worden, dass hinsichtlich der Garantie keine Unterschiede oder Nachteile von Kunden freier Kfz-Händler im Vergleich zu Kunden autorisierter Hyundai-Händler bestehen und es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte."
Abgeschlossen ist das Thema damit noch nicht unbedingt. Hyundai hätte durchaus noch andere Möglichkeiten, juristisch vorzugehen. Der BVfK hat allerdings bereits angekündigt, dass man sich nicht hindern lassen wolle "an der Diskussion um die Garantiebestimmungen engagiert teilzunehmen".
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