Auch wenn man sich im Büro wie in einer Sauna fühlt – ein Recht auf Hitzefrei haben Beschäftigte aber erst ab mehr als 35 Grad Raumtemperatur – und das auch nur unter bestimmten Umständen, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAA) in seinem Portal anwaltauskunft.de. „Zeigt das Thermometer mehr als 35 Grad, ist das Büro dem Gesetz nach nicht mehr als Arbeitsraum geeignet“, erklärt dort Rechtsanwalt Swen Walentowski. Könne der Arbeitgeber den Raum weder kühlen, noch einen Ausweichraum anbieten, müsse er die Mitarbeiter freistellen.
Der Arbeitgeber müsse aber schon früher tätig werden. Er muss dafür sorgen, dass es im Büro möglichst nicht wärmer wird als 26 Grad, zum Beispiel durch Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern, erläutert der Anwalt. Laut Arbeitsstättenregel ASR A3.5 dürfe die Temperatur am Arbeitsplatz nicht höher sein. Steigt sie (trotzdem) auf über 30 Grad, müsse sich der Arbeitgeber noch intensiver um den Schutz der Mitarbeiter bemühen – zum Beispiel durch Lüften in den frühen Morgenstunden oder das Bereitstellen von Getränken. „Kollegen, die stärker als andere durch die Hitze gefährdet sind, etwa Schwangere, muss der Arbeitgeber besonders vor Hitze schützen und sie gegebenenfalls freistellen“, fügt Rechtsanwalt Walentowski hinzu.