Mit der Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat die Bundesregierung zugleich Unternehmen verpflichtet, Corona-Tests anzubieten. Von Montag an (16. April) müssen Unternehmen allen Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, die Möglichkeit zu Tests geben. Die Vorgaben gelten zunächst bis Ende Juni.
Gerade kleinere Autohäuser und Werkstätten kann die Verpflichtung vor Herausforderungen stellen. "Bei der Beschaffung von Corona-Schnell- bzw. Selbst-Tests helfen zum einen zahlreiche Fabrikatsvereinigungen, zum anderen unterstützen regional die Handwerkskammern bzw. Kreishandwerkerschaften, die Kfz-Innungen und teilweise auch Landesverbände", so ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber tragen. Für Arbeitnehmer ist eine Teilnahme optional, ebenso wenig ist eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis vorgesehen. Schon zuvor hatte sich der Verband zwar für Test ausgesprochen und Kfz-Betrieben empfohlen, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen, sich aber gegen eine verpflichtende Einführung gewehrt.
Lesen Sie auch:
Wellergruppe in der Pandemie: 10.000 Schnelltests für die Belegschaft
Hahn-Gruppe startet Pilotprojekt: Mit Test und Luca-App gegen die Pandemie
Umfrage: Corona treibt Interesse an Gebrauchtwagen-Garantie
Aus dem Datencenter:
Die 100 größten Autohändler in Deutschland nach Umsatz, verkaufte Neuwagen und Gebrauchtwagen