So urteilte das Gericht:
"1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein mangelfreies, fabrikneues typenidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: nachzuliefern, Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs VW Tiguan, FIN:
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Neulieferung und mit der Rücknahme der in Ziffer 1 genannten Fahrzeuge in Verzug befindet.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.642.20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 17.04.2016 freizustellen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte."
Das Landgericht Offenburg begründete seine Entscheidung wie folgt:
"Der VW Tiguan ist mit einem Sachmangel behaftet, weil Einkäufer erwartet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Dies ist nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht der Fall, weil ein Entzug der Betriebserlaubnis drohe."
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