Das Freiburger Gericht vertrat die Auffassung, dass die Folgewirkungen des Abgasskandals in ihrem Umfang nicht absehbar seien, "insbesondere, welche Auswirkungen das Aufspielen eines Softwareupdates auf die Leistungsfähigkeit des Motors, den Benzinverbrauch oder den Wiederverkaufswert tatsächlich hat". Fest stehe, dass das Aufspielen des Software-Updates den Stickoxidausstoß zwar vermindere, aber immer noch die zulässigen Grenzwerte im realen Fahrbetrieb überschreite.
Ähnliche Zweifel an der Wirksamkeit des Updates hatte auch schon das Landgericht Heilbronn geäußert. Die Freiburger Richter zogen daraus den Schluss, dass der Händler, der auf die von VW angebotenen Softwarelösungen zurückgreifen muss, keine zumutbare Nachbesserung anbieten könne. In seiner Begründung kritisiert das Gericht zudem, dass VW "jegliche Erklärung schuldig geblieben ist, warum nicht schon in der Vergangenheit eine Software entwickelt worden ist, die die Voraussetzungen der Euronorm 5 erfüllt".
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt und berät im VW-Abgasskandal nach eigenen Angaben mehr als 35.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits über 3700 Klagen erhoben. Zwischenzeitlich seien zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen.
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