Die ausbleibende Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stößt bei Händlern auf Kritik. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) spricht von einem "skandalösen Wirrwarr um Angabepflichten zu Energieverbrauch und Emissionen bei Neuwagen".
Die spezifischen Verbrauchs- und CO2-Angaben werden seit 2018 nicht mehr nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus" (NEFZ), sondern nach dem aktuell gültigen weltweit harmonisierten "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP) ermittelt. Dies muss in der Novellierung berücksichtig werden.
Auf Grundlage der Pkw-EnVKV sind die Händler verpflichtet, in der Werbung für Neuwagen über Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu informieren. Dies gilt auch für die Ausstellungsräume. Gerade kommt es immer wieder zu Abmahnungen, weil unter anderem die Deutsche Umwelthilfe kleine Verstöße sanktioniert.