Die Nachwuchsmanagerin war seit 2014 als Junior Business Excellence Manager angestellt und in der Abteilung „Online Performance Management“ mit Controlling-Tätigkeiten beschäftigt. Berufsbegleitend absolvierte sie ein Masterstudium "BWL Management", das sie am 21. Juni 2017 erfolgreich abschloss. Für die Prüfung hatte sie für den Donnerstag und Freitag, den 22. und 23. Juni genehmigten Urlaub.
Aber auch am folgenden Montag erschien sie nicht im Betrieb. Im Rahmen der Gleitzeitregelung hätte sie spätestens um zehn Uhr ihre Arbeit aufnehmen müssen. Doch um 12.04 Uhr schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff "Spontan-Urlaub" an ihren Vorgesetzten. Sie teilte mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei und in der Euphorie und Eile keine Möglichkeit gehabt hätte, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken. Sie werde bis zum Wochenende abwesend sein und bat um eine kurze Rückmeldung. Zugleich entschuldigte sie sich für die "Überrumpelung".
Noch am Montag, um 17:02 Uhr antwortete der Vorgesetzte per E-Mail, dass ihre Anwesenheit aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich sei. Er bot ihr an, Freitag sowie Montag und Dienstag der nächsten Woche frei zu nehmen. Am Dienstag um 09:26 Uhr antwortete die Klägerin per E-Mail, dass sie sich bereits seit dem Wochenende auf Mallorca befinde und keine Möglichkeit bestünde, ins Büro zu kommen, was sie auch nicht tat.