Ratingen. In Deutschland in Verkehr gebrachte Kfz-Teile, wie zum Beispiel Scheinwerfer, müssen im Interesse der Verkehrssicherheit eine Bauartgenehmigung vorweisen, die sogenannte E-Kennzeichnung.
Verschiedentlich hatten Internetshops Scheinwerfer ohne entsprechende Kennzeichnung angeboten und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) warnt nun vor dem Vertrieb und der Verwendung solcher Teile.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeugteile, die einer Bauartgenehmigungspflicht unterfallen, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie nach einer technischen Prüfung mit einem entsprechenden Prüfzeichen gekennzeichnet sind.