Das Land Baden-Württemberg muss Diesel-Fahrverbote auch für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 für Stuttgart einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart beschlossen und ist damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe gefolgt. Das Gericht hat dem Land ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wenn das Fahrverbot nicht bis zum 1. Juli beschlossen wird.
Das Urteil ist nicht nur für Stuttgarter Dieselfahrer ein Problem, sondern auch für die Bundesregierung. Diese hatte versucht, mit einer Änderung des Emissionsschutzgesetzes Fahrverbote zu verhindern. Die EU-Gesetze sehen eine Grenze von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft vor. Die Regierung hat im nationalen Emissionsschutzgesetz die Einschränkung hinzugefügt, dass Fahrverbote bei bis zu 50 Mikrogramm unverhältnismäßig seien, womit in den meisten deutschen Städten keine Fahrverbote hätten eingeführt werden müssen. Das sah das Gericht jedoch anders: Der neuen Vorschrift lasse sich "nicht entnehmen, dass ein Verkehrsverbot grundsätzlich ausgeschlossen wäre", heißt es in dem Urteil. Sie rechtfertige "nicht das Absehen von Fahrverboten von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 in der gesamten Umweltzone".