Im Streit um Fahrverbote für Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht erneut eine Schlappe hinnehmen müssen. Die Richter fordern bei Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis Ende August.
Darin muss auch ein konkretes Datum für die Aussperrung von Euro-5-Diesel genannt sein. Die grün-schwarze Koalition hatte zunächst versucht, dies zu umgehen, in dem nur Fahrzeuge der Schadstoffklasse bis Euro 4 ab 2019 mit einem Fahrverbot belegt werden und über Euro-5-Diesel später entschieden werden sollte.
Dem Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe sei stattgegeben worden, weil schon jetzt absehbar sei, dass das Land seiner Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nicht nachkomme, so die Richter. Begründet wurde dies damit, dass der von der Koalition vorgelegte Planentwurf kein Verkehrsverbot für Dieselmotoren der Schadstoffklasse Euro 5 enthalte. Das Land sei nicht dazu befugt, die Entscheidung darüber auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Lediglich die konkrete Ausgestaltung des Fahrverbots könne zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden.
Der Plan des Landes hatte vorgesehen, zunächst Dieselfahrzeuge bis Euro 4 vom 1. Januar 2019 an nicht mehr in das Stadtgebiet fahren zu lassen. Auch andere Maßnahmen wir eine Express-Busspur sollten dann in Kraft treten. Für Anwohner sollte es eine Übergangsfrist bis 1. April 2019 geben.
Zur Mitte des Jahres wollte das Land dann anhand der gemessenen Stickoxid-Werte entscheiden, ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Grenzwerte bis Ende des Jahres einhalten zu können. Im anderen Fall wäre der Luftreinhalteplan erneut fortgeschrieben worden, um vom 1. Januar 2020 an auch Euro-5-Diesel mit einem Fahrverbot zu belegen. Diese Regelung war dem Gericht aber zu unbestimmt. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, sprach von einer "schallenden Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann."
Das Land kann gegen diesen Beschluss nun Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegen. Ob dies geschieht, ist noch unklar. "Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist der Argumentation des Landes leider nicht vollumfänglich gefolgt. Wir sind trotzdem auch weiterhin von der Notwendigkeit und Wirksamkeit des von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen beschlossenen umfassenden Maßnahmenpakets zur Luftreinhaltung in Höhe von 450 Millionen Euro überzeugt", so der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun. „Sobald uns die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, werden wir diese in Abstimmung mit dem Regierungspartner analysieren und dann innerhalb der gesetzten Frist entscheiden, ob wir gegen den Beschluss Beschwerde beim VGH Mannheim einlegen werden."
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