München. Das Landgericht München II hat einen Händler zur Rücknahme eines VW Golf verurteilt, der mit Software zur Manipulation der Abgaswerte ausgerüstet ist. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung, die gegensätzliche Meinung von VW sei "offensichtlich unzutreffend". Der Hersteller hatte vor Kurzem mit der Behauptung Aufsehen erregt, man habe in Europa nicht gegen Gesetze verstoßen.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist nach Ansicht des Gerichts von Gesetzes wegen erloschen. Das würde bedeuten, dass das Auto nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden darf. Auch damit widerspricht das Gericht der Auffassung von VW. Würde sich die diese Ansicht durchsetzen, hätte der Abgas-Skandal auf einmal für Millionen von VW-Kunden greifbare Folgen. Für den VW-Konzern wäre das ein Albtraum.