In einem sogenannten Zwischenverfahren klären die Richter, ob der frühere Chef von Volkswagen das Recht hat, seine Aussage zu verweigern - und damit erst gar nicht nach Ostwestfalen kommen muss.
Weil gegen Winterkorn wegen möglicher Kursmanipulationen ermittelt werde, müsse geklärt werden, ob das laufende Verfahren klar von der in Paderborn zu verhandelnden Schadenersatzklage eines VW-Kunden zu trennen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Demnach kann Winterkorn die Aussage verweigern, sobald sich die Sachverhalte überschneiden und damit die Möglichkeit besteht, dass er sich selbst belastet.
Ursprünglich hatte das Gericht Winterkorn in den Zeugenstand gerufen, weil es sich Erkenntnisse zur Affäre um manipulierte Schadstoff-Messungen erhofft. Winterkorns Anwalt meldete Bedenken an, der Termin im Dezember 2016 wurde aufgehoben.
Winterkorn betonte am Donnerstag vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags in Berlin, er habe bis zum Bekanntwerden des Diesel-Skandals nichts über illegale Abgas-Manipulationen bei VW gewusst.
"Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die Messprobleme aufgeklärt worden bin", sagte er.Nach offiziellen Angaben hat der VW-Vorstand erst Anfang September 2015 von den Manipulationen erfahren. Berichten zufolge soll ein Manager-Treffen aber schon Ende Juli 2015 die Strategie gegenüber ermittelnden US-Behörden besprochen haben. (dpa)
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