Marburg.Um die 130-Prozent-Grenze für die Erstattung von Reparaturkosten durch eine Versicherung einzuhalten, darf eine Werkstatt auf Gebrauchtteile zurückgreifen. Das hat das Amtsgerichts Marburg (Az.: 9 C 759/13) entschieden.
Im konkreten Fall sollte ein 13 Jahre alter BMW nach einem Unfall instand gesetzt werden. Den Wiederbeschaffungswert bezifferte ein Sachverständiger mit 6400 Euro, die Reparaturkosten mit 8600 Euro. Damit wäre die 130-Prozent-Grenze knapp überschritten worden, so dass die Versicherung die höheren Reparaturkosten nicht hätte übernehmen müssen.