Mannheim. Ein Pkw-Führerschein berechtigt nur zum Fahren von Autos bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht – doch nun gibt es eine Ausnahme: Seit Jahresbeginn 2015 dürfen auch Fahrzeuge bis 4,24 Tonnen mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein gefahren werden – sofern es Elektrofahrzeuge sind. Hintergrund ist, dass das Gewicht der Batterie bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen unberücksichtigt bleibt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will mit dieser Ausnahmeverordnung "einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters" schaffen. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste werde es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen, so der Verkehrsminister.
Mit der Ausnahmeverordnung werfe Dobrindt "alle Sicherheitsstandards über Bord", kritisiert nun der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF). "Und das nur, um weiter dem utopischen Ziel hinterher zu rennen, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben", sagte der BVF-Vorsitzende Marc-Oliver Prinzing. Der BVF lehne diese "einseitige und für die Sicherheit auf unseren Straßen gefährliche Maßnahme ab", so Prinzing weiter. Dass der Verkehrsminister eine Fahrzeugkategorie mit extremem Gefahrenpotenzial ausgewählt habe – die so genannte Sprinterklasse – zeige, "wie groß die Verzweiflung in Berlin sein muss".
Die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen scheitere nicht daran, dass Unternehmen zu wenig Fahrer für die potenziellen E-Flottenfahrzeuge hätten, so Prinzing weiter, "dennoch werden langjährig entwickelte Standards zu Lasten der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr einfach außer Kraft gesetzt". Denn nun könnten in der Kurier-Branche 18-jährige Aushilfsfahrer mit Fahrzeugen bis 4,24 t Gesamtgewicht auf die Straßen geschickt werden.
Der 2010 gegründete Bundesverband Fuhrparkmanagement mit Sitz in Mannheim (www.fuhrparkverband.de) vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen fünf und über 20.000 Fahrzeugen betreiben.