Es ist eine Entscheidung mit großer Tragweite: Der Autobauer Ford muss wegen weitergegebener Geschäftsgeheimnisse Schadenersatz in Millionenhöhe an den Thüringer Zulieferer Mitec AG zahlen. Diese Entscheidung traf nun in letzter Instanz nach mehr als sieben Jahren Rechtsstreit der Bundesgerichtshof, wie Mitec mitteilte.
Ford haftet demnach für die Weitergabe von Zeichnungen und Daten aus dem intellektuellen Besitz von Mitec an einen anderen Zulieferer. Bei der Entwicklung war es um Komponenten zur Verringerung von Motorgeräuschen und Vibrationen gegangen.
Das Oberlandesgericht Jena hatte Ford deshalb bereits im Dezember 2015 zu Schadenersatz verurteilt und ausdrücklich keine Revision zugelassen. Ford habe kein Eigentum an den Zeichnungen besessen, diese aber an Dritte weitergegeben, hatte das OLG geurteilt. Gegen die Verwehrung der Revision hatte Ford aber die nun abgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Mit der Abweisung dieser Beschwerde ist das Urteil des OLG nun rechtskräftig. Ford reagierte auf Anfrage der Automobilwoche zunächst nicht darauf.