Köln. Ford gibt beim Thema Internetneuwagenvermittler und Internet-Präsenzhandelsbonus (IPB) nach. Gut vier Monate, nachdem das Bundeskartellamt ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, "um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und PSA Peugeot Citroen zu überprüfen", wendet sich der Hersteller jetzt in einem entsprechenden Schreiben an seine Händler.
In dem internen Papier, das der Automobilwoche vorliegt, heißt es knapp: "Die Tätigkeit von Neuwagenportalen, wie meinauto.de und Autohaus24, ist nach unserem Händlervertrag und dem IPB erlaubt". Man gehe nach Rücksprache mit dem Bundeskartellamt davon aus, "dass solche Neuwagenportale von Endkunden beauftragt werden, die dort zu sehenden Fahrzeuge nicht von den Händlern eingestellt werden und der Abschluss des Kaufvertrags direkt zwischen dem Händler und dem jeweiligen Endkunden erfolgt."