Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung geändert. Das oberste Gericht hat mit seinen beiden Urteilen vom 27. Oktober 2020 (Az. XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19) entschieden, dass Kreditverträge, die folgende Klausel enthalten, nicht ordnungsgemäß sind und daher grundsätzlich widerrufen werden können: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat."
Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig trifft dies auch noch Verträge mehrere Jahre nach Abschluss. Mit einer Ausnahme: Die Bank hat sich exakt an ein im Gesetz abgedrucktes Belehrungsmuster gehalten. Diese Fälle würden in der Praxis aber nur selten vorkommen.
"Die beiden jetzt vom BGH exemplarisch entschiedenen Fälle betreffen die Land Rover Bank und die Jaguar Bank. Allerdings finden sich die vom BGH neuerdings nicht mehr akzeptierten Klauseln seit 2010 in nahezu allen Kreditverträgen aller in Deutschland tätigen Autobanken", sagt Rechtsanwalt Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die die Kläger beider Verfahren vertreten hat. Kaum eine Bank habe die gesetzlich vorgesehene Musterbelehrung so verwendet, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat. "Daher sind Millionen Autokreditverträge widerrufbar, auch noch Jahre nach Vertragsschluss."