Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kommt es häufig vor, dass der Tacho nicht ganz der tatsächlichen Laufleistung entspricht. Das kann nicht nur privaten Käufern passieren, sondern auch gewerblichen.
So wollte ein Gebrauchtwagenkäufer seinen im September 2015 gekauften Mercedes wieder zurückgeben. Er hatte 8000 Euro für den Wagen bezahlt, vermutete jedoch, dass der Tacho falsch war. Der Verkäufer – ebenfalls eine Privatperson – verweigerte jedoch die Rücknahme, worauf die Parteien vor Gericht zogen.
Der Sachverständige des Gerichts stellte fest, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2010 eine Laufleistung von mehr als 222.000 Kilometern aufgewiesen hatte. Der Käufer hatte den Wagen fünf Jahre später, also im September 2015, mit einem Tachostand von 160.000 Kilometern gekauft. Das Landgericht Oldenburg verpflichtete den Verkäufer zur Rücknahme des Wagens, was dieser so nicht akzeptieren wollte. Er ging in Revision.