Rüsselsheim. Auch Opel-Händler dürfen mit Online-Neuwagenvermittlern wie Meinauto.de und Autohaus24 zusammenarbeiten. Das hat der Hersteller jetzt nach Gesprächen mit dem Bundeskartellamt explizit klargestellt. Die Behörde hatte im Sommer ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, "um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und PSA Peugeot Citroen zu überprüfen".
Nur erklärte Opel in einer Mitteilung an den Handel, die der Automobilwoche vorliegt: "Auch nach der Einführung des Internet-Mindeststandards ist die Zusammenarbeit mit den sogenannten Vermittlerplattformen (wie etwa Meinauto.de oder Autohaus24.de ), über die Kunden ein Fahrzeug bei einem Händler anfragen lassen und Händler daraufhin den anfragenden Kunden einen Kaufvertrag anbieten, weiterhin ohne Verlust der definierten Verkaufshilfen erlaubt und mit dem Händlervertrag vereinbar." Vor einigen Wochen hatte sich Ford ähnlich geäußert. Mit den PSA-Marken laufen die Gespräche noch.