Der ehemalige VW-Manager, der in den USA im Gefängnis sitzt, kommt weiterhin nicht auf freien Fuß. Das zuständige Berufungsgericht bleibt bei seiner Entscheidung, einen Kautionsantrag der Anwälte des Inhaftierten abzuweisen.
Die Anwälte hatten diese Entscheidung angefochten. Doch das Gericht sieht Fluchtgefahr, sollte es den Mann aus der Haft entlassen. Sollte der Angeklagte sich etwa nach Deutschland absetzen, würde ihm dort nicht die Auslieferung drohen.
Der Ex-Manager war bei VW bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut. Die US-Justiz beschuldigt den Deutschen, Teil einer Verschwörung gewesen zu sein, die letztlich zum Abgas-Skandal geführt habe. Sein Prozess wird voraussichtlich erst im Januar 2018 beginnen; ihm droht eine lange Haftstrafe.