Beim Thema Mindestnachlass im Autohandel für junge gebrauchte E-Fahrzeuge blockiert die EU-Kommission eine Änderung. Dies teilt der ZDK mit, der eine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium gestellt hatte.
Das Ministeriums teilt demnach mit, dass der Mindestnachlass von 20 Prozent plus Herstelleranteil auf einer verbindlichen Vorgabe der EU-Kommission basiere. Eine Streichung oder Staffelung des Mindestnachlasses nach Fahrzeugalter sei daher nicht möglich.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Vizepräsident Thomas Peckruhn hatten sich im Juli bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier für eine Änderung der Förderrichtlinie eingesetzt. Sie plädierten dafür, die Förderrichtlinie für bereits zugelassene E-Autos anzupassen, um deren weitere Vermarktung zu erleichtern.Der vorgeschriebene Mindestnachlass entspreche nicht der markttypischen Restwertkurve der E-Fahrzeuge. Eine Auswertung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) belege, dass die E-Restwerte unter die von vergleichbaren Benzinern sinken. Der Handel könne solche Geschäfte daher nur mit erheblichen Verlusten abschließen.
Da am Nachlasswert nichts verändert werden kann, rechne sich die Förderung von jungen gebrauchten E-Fahrzeugen nur in seltenen Fällen für Vorführ- oder Mietwagen des Kfz-Gewerbes. Dies sollten Autohäuser bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigen.Lesen Sie auch:
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