Das Landgericht Ingolstadt hat Audi dazu verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen (Az 42 O 1199/17).
Darauf weist die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hin, die bundesweit über 7000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt. Laut dem Urteilsspruch habe der Kläger gegenüber Audi einen Schadensersatzanspruch, der aus dem EU-Recht (Typengenehmigungsrecht) folgt.