Viele VW-Kunden, die in den vergangenen Jahren ein Fahrzeug mit Dieselmotor gekauft haben, fühlen sich betrogen, seit im Herbst 2015 bekannt wurde, dass ihre Autos mit einer Software ausgestattet sind, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand wie vorgeschrieben funktioniert. Entschädigungen für den Betrug, wie es sie in den USA gegeben hat, lehnt VW in Europa ab.
Dennoch ziehen nur vergleichsweise wenige Kunden vor Gericht. Der Grund: Anders als in Amerika gibt es in Deutschland nicht die Möglichkeit einer Sammelklage, also die Gelegenheit, viele Fälle zu bündeln und einmal entscheiden zu lassen. Für Anleger gibt es das Instrument der Musterfeststellungsklage, für Verbraucher hingegen nicht. Jeder Kunde muss einzeln vor Gericht Klage erheben, seinen Fall vortragen und sich gegen die Rechtsabteilung des Konzerns durchsetzen, die Zeit und Geld genug hat, den Fall von einer Instanz in die nächste zu tragen, bis dem Kunden, der seinen Anwalt bezahlen muss, irgendwann das Geld ausgeht. Aus diesem Grund sind bisher wenige Fälle zugunsten der Kunden ausgegangen. In den Fällen, in denen sich ein Sieg der Gegenseite andeutete, bot der Konzern einen Vergleich an, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.