Die Fronten sind verhärtet. So fordert die IG Metall für die bundesweit 3,9 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie von den Arbeitgebern nicht nur sechs Prozent mehr Lohn. Verankert werden soll auch der individuelle Anspruch der Beschäftigten auf eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für maximal zwei Jahre. Danach soll die Rückkehr zur 35-Stunden-Woche oder eine erneute Verkürzung möglich sein. Für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern unter 14 Jahren sowie gesundheitlich belasteten Schichtarbeitern soll es dafür einen Entgeltzuschuss geben. Die Arbeitgeber im Südwesten sehen darin eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die "ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig" sei. Am 11. Januar gehen die Verhandlungen in Böblingen in die dritte Runde.
Nach den Warnstreiks der IG Metall sind weitaus größere Aktionen mit tausenden Teilnehmern für die kommende Woche geplant. Schon am Dienstag hatte es erste Warnstreiks in Hannover und Salzgitter gegeben. Rund 100 Teilnehmer zogen bei den beiden Kabelherstellern RFS und Nexans in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Vormittag vor das Werkstor. In Salzgitter legten bei Bosch rund 250 Beschäftigte die Arbeit nieder.
In der zweiten Runde der regional geführten Verhandlungen hatten die Arbeitgeber ein Lohnplus von zwei Prozent im April angeboten, zudem eine Einmalzahlung von 200 Euro für die Monate Januar bis März. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Teilzeitarbeit mit Lohnausgleich werden in einem von Gesamtmetall bestellten Gutachten als rechtswidrig eingestuft. Ein Streik, der die Durchsetzung auch nur einer illegalen Tarifforderung zum Ziel hat, sei "insgesamt unzulässig", heißt es in dem Gutachten, das der Arbeitsrechtler Clemens Höpfner aus Münster erstellt hat. Die Ausgleichszahlungen benachteiligten all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts bekommen.
Der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, Oliver Zander, erklärte, "die Forderungen der IG Metall umzusetzen, würde bedeuten, dass die Beschäftigten, die unter diesen Bedingungen in Teilzeit wechseln, pro Stunde mehr verdienen als die Beschäftigten, die sich schon vorher beziehungsweise dauerhaft für Teilzeitmodelle entscheiden haben, und auch mehr als diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiten. Das ist ungerecht, diskriminierend und rechtswidrig." Die IG Metall hatte mit dem Vorschlag gekontert, dass man die Ausgleichszahlungen gerne auf die bereits vorhandenen Teilzeitkräfte ausdehnen könne.
Mit dem Gutachten sei "auch klar, dass die Arbeitgeber die Forderung der IG Metall nicht erfüllen können - denn ansonsten würde ein Tarifvertrag abgeschlossen, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen", erklärte hingegen Zander. Unternehmen könnten sogar verklagt werden. Im Falle von Streiks bestehe sowohl für die Gewerkschaft als auch für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer das Risiko, "zur Zahlung von Schadenersatz für die verursachten Schäden verurteilt zu werden", fügte Zander hinzu. Konkrete rechtliche Schritte kündigte Gesamtmetall aber nicht an. (Mit Material von dpa)
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