Ein Käufer eines Insignia mit Dieselmotor hat den Hersteller Opel verklagt, wie seine Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer bekanntgab. Grund ist die amtliche Anhörung, die das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat.
Der Käufer geht davon aus, dass der Zweiliter-Dieselmotor seines Fahrzeugs so manipuliert worden ist, dass er die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält. Er geht davon aus, dass er betrogen wurde, da er beim Kauf des Fahrzeugs davon ausging, dass dieses nicht manipuliert sei. Deshalb hat er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Opel hat der Kunde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt.