Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl die Doppelprüfung bei Abgasmessgeräten abgeschafft. "Die geänderte Mess- und Eichverordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung in den Kfz-Betrieben", so Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die Abschaffung der Eichung war Teil der dritten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung.
Wer bislang eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. "Durch die neue Verordnung werden die rund 35.000 anerkannten AU-Werkstätten deutlich entlastet", ergänzt Karpinksi.
In den anerkannten AU-Werkstätten müssen bisher 65.000 bis 70.000 Messgeräte geeicht und kalibriert werden. Hinzu kommen rund 30.000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 9,4 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.