VW hat im Streit um die Durchsuchung der Anwaltskanzlei Jones Day eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht München hat die Beschwerde des Autobauers und seiner Anwälte zurückgewiesen, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Die Durchsuchung der Kanzlei sei rechtmäßig gewesen. Damit darf die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur Aufklärung des Abgas-Skandals verwenden.
Volkswagen hat die amerikanische Anwaltskanzlei nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals mit der internen Aufklärung beauftragt. Die Anwälte sollten aufklären, wie es zu der Manipulation von weltweit rund elf Millionen Dieselfahrzeugen kommen konnte. Anfangs hatte VW noch vollmundig angekündigt, man werde den Abschlussbericht der Kanzlei veröffentlichen, inzwischen hält man die Ergebnisse der Ermittler aber lieber unter Verschluss.