Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zwei VW-Händler dazu verurteilt, drei Kunden mit manipulierten Dieselmotoren kostenlos Neufahrzeuge zu liefern, ohne dass diese für die Nutzung der manipulierten Fahrzeuge zahlen mussten. Das geht aus einer Mitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Sr. Stoll & Sauer hervor, die die Kunden vor Gericht vertreten hat. Die Kunden hatten damit kostenlos über Jahre hinweg ein Auto zur Verfügung.
Im ersten Fall ging es um einen Audi A3 von 2009, mit dem der Kunde in der Zwischenzeit bereits rund 200.000 Kilometer gefahren war, im zweiten um einen VW Sharan und im dritten um einen VW Touran. In allen Fällen entschied das OLG, die Lieferung eines neuen Modells sei auch nach einem Modellwechsel nicht unmöglich, da das Nachfolgemodell vertraglich dem alten entspreche. Das vom VW-Konzern entwickelte Software-Update stand zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens noch nicht zur Verfügung, so dass die Nachbesserung auf diesem Wege zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war.