München. In Betriebsvereinbarungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer via Betriebsrat den Wandel der Arbeitswelt im eigenen Betrieb mitgestalten. Welche Themen bewegen die Mitarbeiter angesichts von Digitalisierung und Industrie 4.0 besonders? Eine aktuelle Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Datenschutz, Arbeitszeit und psychische Belastungen zählen derzeit zu den Top-Themen bei solchen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmervertretung und Management.
In fast jedem mitbestimmten Betrieb ab 20 Beschäftigten gibt es der Analyse zufolge mindestens eine Betriebsvereinbarung. Dabei gilt: Je größer der Betrieb, desto mehr Regelungen existieren. Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten haben im Schnitt zehn, große Betriebe mit mehr als 2000 Beschäftigten rund 60 Vereinbarungen.
Das meistverbreitete Thema ist inzwischen der Datenschutz – knapp zwei Drittel der Betriebe haben dazu ein gültiges Abkommen. Davon sind fast 30 Prozent erst seit 2014 abgeschlossen worden. Notwendig werden solche Regelungen, weil moderne Informations- und Kommunikationstechnologien stärker zum Einsatz kommen – verbunden mit neuen Möglichkeiten der Überwachung durch den Arbeitgeber. „Es geht vor allem darum, Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu begrenzen, Datenschutz für Beschäftigte zu gewährleisten, Auswertung von Protokollen zu regulieren“, schreiben die Autoren der Studie, Helge Baumann vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und Manuela Maschke aus der Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.