In Stuttgart wird es anscheinend doch keine Fahrverbote für Dieselautos geben, berichten die "Stuttgarter Nachrichten". Dies habe rechtliche Gründe. Demnach werde die baden-württembergische Landesregierung die Maßnahme M 2b aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans ersatzlos streichen. Die Maßnahme sah vor, allen Dieselfahrzeugen nach Euro-5-Norm und niedriger an Feinstaub-Alarmtagen die Fahrt in die Stadt zu verbieten. Ab dem 1. Januar 2018 war vorgesehen, alle Hauptzufahrtsstrecken entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren.
Der Grund, auf Fahrverbote zu verzichten, sei eine neue Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums. Das Ministerium habe dem Land Baden-Württemberg mitgeteilt, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich nicht zulässig seien, wenn durch die Kombination von Straßen eine Zone gebildet werde. (os)
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