Wenn Arbeitgeber sich von Mitarbeitern trennen müssen oder wollen, kann neben der Kündigung der Aufhebungsvertrag eine Alternative sein. Er ist weniger reglementiert und beendet Arbeitsverhältnisse einvernehmlich. Thomas G.-E. Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht Beratungsunternehmen Ecovis in München, erklärt, worauf es beim Aufhebungsvertrag ankommt. Eine Kündigung, so der Jurist, beendet normalerweise das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie hat sich nach dem Kündigungsschutzgesetz zu richten. Greift dieses, dann mündet eine Kündigung des Arbeitgebers meistens in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, bietet sich alternativ der Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, wie Müller betont. Dabei treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich die Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zu beenden.