Die deutsche Pkw-Maut ist vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Richter gaben eine Klage von Österreich statt, das die geplante Abgabe für diskriminierend hält. Die Maut hätte ab Oktober 2020 für Deutsche auf Autobahnen und Landstraßen, für Ausländer nur auf Autobahnen gelten sollen. Geplant war eine Staffelung nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Österreich störte sich daran, dass deutsche Staatsbürger über die Kfz-Steuer entsprechend hätten entlastet werden sollen, und klagte wegen Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Die Richter folgten dieser Argumentation und sahen zudem einen Verstoß gegen die Grundsätze des EU-Binnenmarktes. Der freie Warenverkehr werde durch steigende Transportkosten behindert. Ein weiteres Problem stellte der Verkauf von Kurzzeit-Vignetten für zehn Tage oder zwei Monate an Ausländer dar. Es hätte gegen EU-Recht verstoßen, wenn deutsche Staatsbürger diese Möglichkeit nicht ebenfalls bekommen hätten.